Die Grunderwerbsteuer international. Seit der Föderalismusreform 2006 haben bereits viele Bundesländer an der Steuerschraube gedreht und die Grunderwerbsteuer deutlich erhöht, sodass es von Jahr zu Jahr zu neuen Rekordeinnahmen für die jeweiligen Länder kommt. Besonders Bundesländer mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent haben ihre Einnahmen deutlich steigern können. Die Grunderwerbsteuer ist für sie ein unverzichtbares Finanzierungsmittel, um die klammen Haushalte zu entlasten.
Zudem profitieren die Länder von einem weiteren Punkt: Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer werden über eine theoretische Grundlage im Länderfinanzausgleich verteilt. Momentan liegt die Steuer im Durchschnitt bei etwa 5,2 Prozent, was bedeutet, dass alle überschüssigen Einnahmen behalten werden können.
Im Umkehrschluss müssen Länder wie Bayern und Sachsen alle Einnahmen in den Finanzausgleich geben, was eine baldige Erhöhung des Steuersatzes in diesen beiden Ländern nicht unbedingt unwahrscheinlicher macht. Wenn alle Bundesländer die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent anheben, hat dies auch Auswirkungen auf die Position im internationalen Vergleich.
Denn eines ist bereits jetzt klar: Seitdem die Bundesländer selbst über die Höhe des Steuersatzes bestimmen können, hat sich dieser im Schnitt deutlich nach oben verschoben. In Europa nimmt die Bundesrepublik eine Position in der Spitzengruppe ein.
Land | Prozentsatz | Besonderheiten |
---|---|---|
Deutschland | 3,5% – 6,5 % | Länderentscheid |
Spanien | 6% – 11% | Länderentscheid. Gilt nur für gebrauchte Immobilien |
Frankreich | ca. 5,09 % | Es kann zusätzlich Mehrwertsteuer anfallen |
Italien | 2% – 9% | Gilt für gebrauchte Immobilien, sonst Mehrwertsteuer |
Griechenland | 9% – 13% | Es kann Spekulationssteuer anfallen |
Luxemburg | 6% – 9% | 9% speziell in Luxemburg Stadt |
Österreich | 3,5% | Allgemein vorgegeben vom Bund |
Dänemark | 0% | Es fällt keine Grunderwerbsteuer an |
Schweiz | 1%-4% | Variabel nach Kanton |
Einen höheren Steuersatz der Grunderwerbsteuer international erheben nur Luxemburg (6 bis 9 Prozent) und Italien (2 bis 9 Prozent). Frankreich fordert grundsätzlich 5,1 Prozent Grunderwerbsteuer und liegt damit in etwa auf dem gleichen Level wie Deutschland. Andere Staaten wie Österreich und Dänemark belasten ihre Bürger beim Immobilienkauf deutlich weniger. Dänemark fordert keine Grunderwerbsteuer, sondern nur 0,6 Prozent des Kaufpreises von einem Anwalt, der den Kauf betreut.
Eine Überraschung ist sicherlich die Schweiz, von der man nicht erwartet hätte nur einen Steuersatz von 1 bis 4 Prozent anzusetzen. Dies könnte natürlich mit den ohnehin bereits exorbitant hohen Immobilienpreisen zusammenhängen, die vor allem in Städten wie Zürich oder Basel anfallen. Ein weiterer Preistreiber könnte hier kontraproduktiv wirken.
Luxemburg kann den Steuersatz aufgrund seines begrenzten Staatsgebiets und vor allem seines Reichtums problemlos fordern.
Dass Italien einen so variablen Steuersatz fordert, ist den Verkaufs- und Kaufbedingungen geschuldet. Die Berechnung des Satzes hängt zudem davon ab, ob die Immobilie als Erst- oder Zweitwohnsitz genutzt werden soll.
Dieser Vergleich verdeutlicht, dass Deutschland die Bürger in der Vergangenheit eher geschont hat, jedoch zur Zeit deutlich in das europäische Mittelfeld drängt. Zudem ist ein Vergleich herausfordernd, da andere Staaten speziell bei Neubauten mit der Umsatzsteuer belasten. Dies ist in Deutschland nicht der Fall.
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